Ein Berufungsprozess gegen Lutz Bachmann, Gründer der islam- und ausländerfeindlichen Pegida-Bewegung, ist mit einem milderen Urteil zu Ende gegangen. Das Landgericht Dresden sprach den 53-Jährigen zwar der Beihilfe zur Volksverhetzung sowie der Beihilfe zum Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen schuldig, wie ein Gerichtssprecher der Nachrichtenagentur AFP mitteilte. Das berichtet auch die »Sächsische Zeitung« . Unter Einbeziehung von Vorstrafen verurteilte das Gericht Bachmann wegen verschiedener Tatvorwürfe am Montag aber lediglich zu einer Freiheitsstrafe von 13 Monaten auf Bewährung. Damit fiel das Strafmaß insgesamt vier Monate geringer aus als im Urteil vom September 2024, das Bachmann nicht akzeptiert hatte.
Nach Angaben des Gerichts gegenüber AFP beschränkte Bachmann seine Berufung in der Verhandlung auf die Rechtsfolge, was einem Geständnis gleichkomme. Die Staatsanwaltschaft nahm ihre Berufung zurück, mit der sie eine höhere Verurteilung angestrebt hatte. Das Landgericht begründete die Strafmilderung mit dem Schuldeingeständnis und dem lange zurückliegenden Tatzeitraum.
In dem Verfahren ging es unter anderem um ein Foto, das Bachmann 2021 in sozialen Medien gepostet hatte: Es zeigte zur einen Hälfte einen SS-Offizier und zur anderen einen Polizisten; zu sehen waren zudem ein Totenkopf, verbotene SS-Runen und der Kommentar »Ich führe nur Befehle aus«. In weiteren Fällen ging es um Äußerungen Bachmanns über Geflüchtete sowie über Mitarbeitende einer Asylunterkunft.
Pegida wurde im Oktober 2014 in Dresden gegründet. Die Anhänger der Bewegung demonstrierten regelmäßig montags und machten Stimmung gegen Muslime, Geflüchtete, Politiker und Medien. 2021 stufte der sächsische Verfassungsschutz Pegida als erwiesene rechtsextreme Bestrebung ein. Im Herbst 2024 verkündete Bachmann das Ende der Pegida-Demonstrationen.

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