Grüne: Größter Umbau der Parteistruktur seit Jahren

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Die Grünen planen ein Generalsekretärs-Amt einzuführen und ihre Parteigremien teilweise umbauen. Für die dafür und für weitere Neuregelungen erforderlichen Satzungsänderungen plant die Partei eine interne Urabstimmung ihrer inzwischen rund 180 000 Mitglieder. Mit der geplanten Parteireform soll auch das Antragsverfahren für Bundesparteitage an die stark gewachsene Mitgliederzahl angepasst werden.

Nach Beschlüssen der Parteigremien soll an diesem Dienstag eine Diskussionsphase über die Reform in den Orts- und Kreisverbänden beginnen. Dazu sind auch Veranstaltungen geplant. Diskussionsinhalte sollen in Form eines Readers für die Mitglieder zusammengefasst werden. Die eigentliche Abstimmung soll dann online oder per Briefwahl vom 9. bis 30. Juni stattfinden. Dabei können die Mitglieder über die verschiedenen Satzungsänderungen einzeln entscheiden. Bis zum 6. Juli wird das Ergebnis veröffentlicht.

Mehr Außenwirkung, weniger spontane Bewerbungen

Der geplante Generalsekretär oder die Generalsekretärin soll den bisherigen Politischen Geschäftsführer oder die Geschäftsführerin ersetzen. Derzeit ist dies Pegah Edalatian. Damit beabsichtigen die Grünen eine Angleichung an die Struktur der meisten anderen Parteien vorzunehmen. Erwartet wird, dass damit auch ein Rollenwechsel hin zu einer stärkeren Außenwirkung einhergeht, während die bisherige Geschäftsführerin eher in die Partei hineinwirkt.

An der Zusammensetzung des Bundesvorstands ändert sich nichts: Mitglieder bleiben die beiden Vorsitzenden, Schatzmeister oder Schatzmeisterin, sowie zwei stellvertretende Vorsitzende. Allerdings soll die Zahl derjenigen, die zugleich Abgeordnete sein dürfen, von zwei auf drei erhöht werden, also auf die Hälfte der sechs Vorstandsmitglieder. Die gleichzeitige Ausübung eines Ministeramts oder des Fraktionsvorsitzes in Bund, Land oder EU bleibt aber ausgeschlossen, auch dürfen weiterhin höchstens zwei Bundestagsabgeordnete dem Parteivorstand angehören.

In der Vergangenheit war es gelegentlich zu spontan angemeldeten Bewerbungen um Vorstandsämter gekommen. Künftig soll dafür ein Votum von drei Kreismitgliederversammlungen oder eines Landesvorstands erforderlich sein, alternativ die Unterstützung von zehn Prozent der Delegierten eines Bundesparteitags, der bei den Grünen weiterhin Bundesdelegiertenkonferenz heißt. Verschärft werden Transparenzpflichten hinsichtlich bezahlter oder unbezahlter Tätigkeiten.

Schärfere Regeln für Anträge von der Basis

Neben dem Vorstand gibt es bei den Grünen einen Parteirat, dessen Mitglieder bisher zum Großteil auf Parteitagen gewählt werden. Künftig soll diese Aufgabe der Länderrat übernehmen, der »kleine Parteitag« der Grünen. Dabei sollen die unterschiedlichen staatlichen Ebenen anhand fester Quoten berücksichtigt werden, gewählt werden sollen Funktionsträgerinnen und -träger aus Bund, Ländern, Kommunen und EU. Der neue Parteirat soll eine beratende Funktion haben.

Auch in der Zusammensetzung des Länderrats gibt es Veränderungen: Verantwortliche auf den verschiedenen Ebenen sollen ihm mit beratender Stimme automatisch angehören.

Die Voraussetzungen für Basisanträge auf Parteitagen werden verschärft. Unterstützt werden müssen diese künftig von 0,05 Prozent der Parteimitglieder, was derzeit etwa 90 Unterzeichnenden entspricht. Davon müssen die Hälfte Frauen sein. Bisher sind 50 Unterstützerinnen oder Unterstützer erforderlich. Antragsberechtigt bleiben zudem Parteigremien sowie die Grüne Jugend. Eine Begrenzung der Zahl der auf Parteitagen beratenen Anträge ist möglich.

Völlig neu ist die Idee eines Mitgliederrats. Ähnlich wie bei Bürgerräten sollen ihm zwischen 30 und 60 ausgeloste Parteimitglieder angehören. Die Mitgliederräte sollen einen zusätzlichen Debattenraum zu kontrovers diskutierten Themen schaffen. Das Ergebnis wird dem Parteivorstand übermittelt und kann als Antrag auf einem Bundesparteitag eingebracht werden. Ein Mitgliederrat wird mit Zweidrittelmehrheit vom Bundesvorstand, nach bestimmten Quoren von anderen Gremien, von einem Parteitag oder auf Wunsch von mindestens 9000 Parteimitgliedern einberufen – aber nicht öfter als einmal jährlich.

Weitere Änderungen betreffen Fragen, die mit der strikten Quotierung der Grünen nach Frauen und Männern zusammenhängen sowie Vorgaben, um möglichst Diversität in Parteigremien auf allen Ebenen zu erreichen.

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