Wohnen: Justizministerin will Mieter besser schützen

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Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will ein Bündel von Maßnahmen auf den Weg bringen, um Mieterinnen und Mieter besser zu schützen. Die SPD-Politikerin schlägt unter anderem vor, Indexmieten zu deckeln. Auch für den Fall, dass Vermieter eine Wohnung nur für kurze Zeit oder möbliert vermieten, plant Hubig Verschärfungen. Ihre Pläne hat Hubig in einem Interview vorgestellt, das am Wochenende in den Zeitungen der Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft erschien. Konkret sprach sie sich dafür aus, den Anstieg von Indexmieten bei 3,5 Prozent pro Jahr zu deckeln. Dabei geht es um Mietverträge, die sich an den Verbraucherpreisen orientieren. Mit dem Anstieg der Inflation infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine konnten Vermieter also auch die Indexmieten erhöhen. Mieterhöhungen von jährlich sechs bis sieben Prozent oder mehr seien aber auf Dauer kaum zu stemmen, sagte Hubig.

Ein entsprechender Gesetzentwurf sei vor einigen Tagen in die regierungsinterne Abstimmung gegangen, sagte Hubig, spätestens Anfang 2027 solle das Maßnahmenpaket in Kraft treten. Gelten soll die Deckelung „für alle Indexmietverträge“, sagte Hubig, „egal ob neu oder alt“. Aus dem Bundesjustizministerium (BMJV) heißt es dazu, die Regel beschränke sich auf angespannte Wohnungsmärkte. So hatten es Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart.

Kurzzeitmietverträge sollen nur für sechs Monate erlaubt sein,   für Möbel muss ein Zuschlag ausgewiesen werden

Darin einigten sich die Koalitionspartner auch darauf, erweiterte Regeln für die Vermietung möblierter Wohnungen und bei Kurzzeitvermietungen zu erlassen. Letztere seien bei Vermietern beliebt, weil „hier die Mietpreisbremse nicht gilt und man den Vertrag immer weiter verlängern kann“, sagte Hubig. Sie schlägt vor, Kurzzeitmietverträge auf einmalig sechs Monate zu begrenzen. Außerdem, so heißt es aus dem BMJV, soll deren Abschluss nur möglich sein, wenn ein besonderer Anlass für die Kurzzeitvermietung beim Mieter vorliege.

Bei der Vermietung möblierter Wohnungen will die Justizministerin mehr Transparenz schaffen: In angespannten Wohnungsmärkten sollen Vermieter in Zukunft neben der Grundmiete den Zuschlag für Möbel gesondert ausweisen müssen. Dieser Zuschlag, so heißt es aus Hubigs Ministerium, müsse sich am Zeitwert der Möbel orientieren und angemessen sein. Wer eine voll möblierte Wohnung vermiete, solle dafür eine Pauschale in Höhe von fünf Prozent der Nettokaltmiete verlangen können.

Darüber hinaus plant Hubig, dass Vermieter Modernisierungskosten von bis zu 20 000 Euro in einem vereinfachten Verfahren umlegen können, bislang lag die Grenze hierfür bei 10 000 Euro. Zudem, so heißt es aus dem Ministerium, sollen Mieter, denen wegen Mietrückständen gekündigt wurde, eine ordentliche Kündigung einmalig abwenden können, indem sie ausstehende Beträge bezahlen.

Zustimmung beim Mieterbund

Beim Deutschen Mieterbund (DMB) stoßen diese Vorschläge auf Zustimmung. „Angesichts explodierender Neuvermietungsmieten in den Städten ist die geplante Mietrechtsreform überfällig“, sagt DMB-Präsidentin Melanie Weber-Moritz der Süddeutschen Zeitung. Abzuwarten bleibe aber, „ob der Koalitionspartner das auch so sieht“.

Dort ist die Euphorie nicht ganz so groß: Man müsse sorgsam abwägen, ob und wie ein einmaliger Preisschock wie durch den russischen Angriffskrieg eine Regulierung von Indexmieten erfordere, sagt Jan-Marco Luczak (CDU), baupolitischer Sprecher der Union im Bundestag. Eine etwaige Deckelung dürfe nicht einseitig zulasten der Vermieter gehen, diese seien schließlich ebenso von einer hohen Inflation betroffen, etwa durch steigende Reparatur- und Instandhaltungskosten. Gerade private Kleinvermieter seien oftmals auf die Mieteinnahmen angewiesen, um „ihren dann ebenso teurer gewordenen Lebensunterhalt zu bestreiten“, sagt Luczak der SZ.

Der Opposition reichen Hubigs Vorschläge derweil nicht aus: Caren Lay, Sprecherin für Mieten- und Wohnungspolitik der Linken im Bundestag, fordert, Indexmietverträge gleich ganz zu verbieten. Außerdem müssten Wohnungsämter gestärkt werden, damit die Umsetzung neuer Regeln bei möblierten Wohnungen und Kurzzeitvermietungen auch überprüft werden könne. „Vor allem muss man dafür sorgen, dass die Mieterinnen und Mieter ihre Rechte auch wahrnehmen“, sagt Hanna Steinmüller, Bundestagsabgeordnete der Grünen der SZ. Dabei gehe es um das Zusammenspiel von Mietpreisbremse, Wuchermieten im Strafgesetzbuch und Eigenbedarfskündigungen. „Zu oft werden Mieter unter einem falschen Vorwand gekündigt, wenn sie überhöhte Mieten rügen“, sagt Steinmüller. Auch hier müsse die Gesetzeslage angepasst werden.

Weitere Maßnahmen sind bereits geplant: Bis zum Ende des kommenden Jahres soll eine Expertenkommission Vorschläge erarbeiten, wie man der Mietpreisbremse und dem Mietwuchertatbestand mehr Kraft verleihen kann, teilte die Justizministerin im September mit.

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