Der Bundesrat hat an diesem Freitag dem neuen Wehrdienstgesetz zugestimmt. Damit tritt es am 1. Januar 2026 in Kraft. Vom Jahresbeginn an wird die Bundeswehr nach und nach alle Menschen kontaktieren, die im kommenden Jahr 18 Jahre alt werden. In dem Anschreiben werden sie dazu aufgefordert, einen Fragebogen auszufüllen. Frauen können das freiwillig machen, für Männer ist es verpflichtend. Betroffen sind die Jahrgänge 2008 und jünger. „Ziel ist es, ein umfassendes Lage- und Datenbild über die Bereitschaft der jungen Generation zu erhalten und die Wehrerfassung und -überwachung wieder aufzubauen“, schreibt die Bundeswehr in einer Pressemitteilung. Aber wie ist die Selbstauskunft aufgebaut, wie läuft das Ausfüllen ab – und welche Angaben werden abgefragt?
Wehrdienst: Das steht im Fragebogen der Bundeswehr
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