Vorratsdatenspeicherung: Bundesregierung will IP-Adressen drei Monate lang speichern

vor 10 Stunden 2

Zur Bekämpfung von Kriminalität im Netz sollen Internetanbieter IP-Adressen künftig drei Monate speichern. Das geht aus einem Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hervor, das Papier wurde am Freitag zur Abstimmung an die übrigen Ministerien verschickt. Zuerst berichtete die »Bild am Sonntag«.

Über IP-Adressen kann man feststellen, von welchem Anschluss etwa eine Webseite abgerufen oder eine E-Mail verschickt wurde. In der Regel wechseln die IP-Adressen an Privatanschlüssen immer wieder. Die Internetanbieter sollen deshalb auf Vorrat speichern, welchem Internetanschluss eine IP-Adresse zu einem fraglichen Zeitpunkt zugeordnet war, wie es aus dem Justizministerium heißt. Gespeichert werden sollen demnach auch weitere Daten, die für eine eindeutige Zuordnung der IP-Adresse zu einem Anschlussinhaber nötig sind.

IP-Adressen seien oft die einzigen Spuren, die Täter im digitalen Raum hinterlassen, sagte die Ministerin. »Die Speicherung kann den Ermittlern entscheidend helfen: Sie sorgt dafür, dass digitale Spuren auch später noch verfolgt werden können, wenn das für die Aufklärung einer Straftat erforderlich ist.« Hubig nannte insbesondere Sexualdelikte, Onlinebetrug und Hasspostings im Internet, die häufig ungestraft blieben.

Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag

Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, die Telekommunikationsanbieter zu einer dreimonatigen Speicherung der IP-Adressen zu verpflichten. Wegen rechtlicher Unsicherheiten war die vorherige Regelung zur Vorratsdatenspeicherung seit 2017 nicht mehr genutzt worden. In Zeiten der Ampel-Regierung scheiterte eine Neuregelung an Uneinigkeit unter den Koalitionspartnern – besonders die FDP war gegen eine Pflicht zur Speicherung von IP-Adressen.

Die Vorratsdatenspeicherung ist seit Langem umstritten. Kritiker fürchten eine Aushöhlung von Grundrechten. Schon 2010 hatte Karlsruhe eine erste gesetzliche Regelung gekippt. Hubig betonte, dass in ihrem Gesetzentwurf die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger geschützt werden soll: »Die Vertraulichkeit von Kommunikation bleibt strikt gewahrt. Bewegungs- und Persönlichkeitsprofile sind ausgeschlossen.«

Die Grünen im Bundestag halten die Pläne der schwarz-roten Koalition für rechtswidrig und lehnen sie ab. »Union und SPD planen offenkundig den Wiedereinstieg in die anlasslose Massenüberwachung im Internet«, sagte Rechtspolitiker Helge Limburg dem »Stern«. »Anstatt erneut mit dem Kopf gegen dieselbe Wand zu rennen, sollten sich Union und SPD endlich auf wirksame Alternativen besinnen«, sagte Limburg. Die Speicherung sämtlicher Internetverbindungen sei jedenfalls keine angemessene Lösung.

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