Das Landgericht Hamburg hat Klagen gegen den Bericht „Geheimplan gegen Deutschland“ der Rechercheplattform „Correctiv“ abgewiesen. Ein Teilnehmer des Treffens, von dem laut den Enthüllern „niemand erfahren sollte“, sowie dessen Initiator hatten die Unterlassung wesentlicher Aussagen verlangt. Es sollte nicht mehr behauptet werden dürfen, dass es um die „Ausweisung deutscher Staatsbürger“ oder auch nur eine „Ausbürgerungsidee“ gegangen sei.

vor 2 Tage
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