Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat Maßnahmen zum Mieterschutz angekündigt. So will sie unter anderem Indexmieten und Möblierungszuschläge deckeln und Kurzzeitvermietungen begrenzen, die bislang nicht unter die Mietpreisbremse fallen, sagt sie den Zeitungen der Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft (NBR). Einen entsprechenden Gesetzentwurf habe sie vor Tagen in die regierungsinterne Abstimmung gegeben, sagte Hubig. Das Mietenpaket solle »spätestens Anfang 2027 in Kraft treten«.
»Wir deckeln den Anstieg von Indexmieten bei 3,5 Prozent pro Jahr«, kündigte die Ministerin an. Sie begründete dies mit dem Anstieg der Preise nach Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine vor fast vier Jahren. Die Indexmieten, die sich an der Inflationsrate orientieren, seien rasant gestiegen: »Mieterhöhungen von jährlich sechs bis sieben Prozent oder sogar noch mehr sind auf Dauer aber kaum zu stemmen«, sagte Hubig. Die Deckelung soll für alle Indexmietverträge gelten, »egal ob neu oder alt«.
Beim möblierten Wohnen soll demnach im Mietvertrag klar ausgewiesen sein, wie hoch die Grundmiete und wie hoch der Zuschlag für die Möblierung ist, sagte die Ministerin. Für voll möblierte Wohnungen sollen Vermieter demnach eine Pauschale von fünf Prozent der Nettokaltmiete verlangen können. »Das macht es transparent. Und das macht es einfacher für den Mieter zu erkennen, ob die Mietpreisbremse eingehalten wird.«
Kurzzeitmietverträge sollen begrenzt werden
Auch Kurzzeitvermietungen, für die bislang keine Mietpreisbremse gilt und die immer wieder verlängert werden können, möchte Hubig strenger regulieren. »Ich will Kurzzeitmietverträge fix auf maximal sechs Monate begrenzen«, sagte sie. Die Mietpreisbremse wurde im Sommer bis Ende 2029 verlängert. Landesregierungen können damit Gebiete mit »angespanntem Wohnungsmarkt« festlegen, in denen die Begrenzung von Mieterhöhungen bei Wiedervermietungen gilt.
Justizministerin Hubig kündigte zudem an, die Regelungen zu Schonfristzahlungen auszuweiten. Künftig soll das nachträgliche Begleichen von Mietrückständen nicht nur eine fristlose, sondern auch die häufig parallel ausgesprochene ordentliche Kündigung unwirksam machen. »Damit verhindern wir, dass Menschen ihre Wohnung verlieren, obwohl sie ihre Mietschulden ausgeglichen haben«, sagte Hubig.

vor 12 Stunden
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