Hof: Ex-Soldat wegen Vergewaltigung zu mehr als sechs Jahren Haft verurteilt

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Wegen eines besonders schweren Falles von Vergewaltigung einer Frau in der Schweiz und weiterer Taten wie unerlaubtem Munitionsbesitz ist ein ehemaliger Bundeswehrsoldat zu sechs Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Der 30-Jährige wurde allerdings vom Landgericht Hof mangels Beweisen vom Vorwurf freigesprochen, er habe weitere Frauen vergewaltigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Zu Prozessbeginn hatte Ex-Soldat Ben R. eine von sechs ihm vorgeworfenen Vergewaltigungen eingeräumt. Auch den Besitz von Inhalten, die sexualisierte Gewalt an Kindern zeigten, gab er zu. Ebenso räumte er den Besitz von Munition ein, die er während seiner Tätigkeit als Ausbilder der Bundeswehr mitgenommen haben will.

Urteil weit unter Forderung der Anklage

Das Urteil erging unter anderem auch wegen gefährlicher Körperverletzung, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen sowie Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz. Der Mann soll illegal Munition besessen sowie mit verbotenen Waffen und explosionsgefährlichen Stoffen hantiert haben.

Die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg hatte in ihrem Plädoyer elfeinhalb Jahre Haft und Sicherungsverwahrung für den Angeklagten gefordert, womit er auch nach Verbüßen der Haftstrafe nicht freigekommen wäre. Die Verteidigung hatte in der teils nicht öffentlichen Sitzung im Fall der mutmaßlichen Vergewaltigung von vier Frauen auf Freispruch plädiert – die Handlungen seien einvernehmlich gewesen, hieß es schon zu Prozessauftakt.

Das Gericht stellte fest, dass in der Beweisaufnahme nicht mit ausreichender Sicherheit festgestellt werden konnte, dass diese Taten gegen den Willen der Frauen stattfanden. Da R. bei einzelnen der ihm vorgeworfenen Taten rechtlich noch als Heranwachsender galt, war das Verfahren vor einer Jugendkammer des Landgerichts verhandelt worden.

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