Georgia: Vater eines Amokläufers wegen Tat seines Sohnes verurteilt

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In den USA ist der Vater eines minderjährigen Amokläufers wegen Mordes verurteilt worden. Die Jury des Gerichts vom Barrow County im Bundesstaat Georgia erklärte den Vater des Jugendlichen, der im September 2024 vier Menschen an einer Schule getötet hatte, in 29 Anklagepunkten für schuldig.

Die Strafe für seine Verbrechen summiert sich laut US-Medien auf 180 Jahre Haft. Das konkrete Strafmaß steht noch nicht fest – lebenslänglich dürfte aber gesetzt sein.

Laut der US-Zeitung »Washington Post«  wurde damit erstmals in den USA der Elternteil eines minderjährigen Schul-Schusswaffentäters wegen »second degree murder«, Mord zweiten Grades, verurteilt. Bei diesem Tatbestand im amerikanischen Strafrecht muss erwiesen sein, dass ein Tod durch rücksichtsloses und böswilliges Verhalten und Missachtung von menschlichem Leben herbeigeführt wurde. Dem 55-Jährigen wurde zur Last gelegt, seinem Sohn den Besitz der Tatwaffe erlaubt zu haben, obwohl er gewusst habe, dass dieser eine Bedrohung für sich und andere darstelle.

Sturmgewehr zu Weihnachten

Die Anklage hatte argumentiert, dass der Vater dafür zur Verantwortung gezogen werden müsse, dass er die von ihm angeschaffte Waffe nicht sicher verwahrt habe. So berichtete es die Zeitung. Gleichzeitig habe er eindeutige Anzeichen für die sich verschlechternde mentale Gesundheit seines Sohnes ignoriert. Warum der Fall so besonders ist, lesen Sie hier.

Die Waffe, ein Sturmgewehr, hatte der Vater dem Sohn Ermittlern zufolge zu Weihnachten geschenkt. Vor dessen Tat habe es zudem Drohungen und Fotos von Waffen im Internet gegeben, die auf einen möglichen Angriff hingewiesen hätten.

Der damals 14-Jährige hatte 2024 in der Stadt Winder im amerikanischen Bundesstaat Georgia das Feuer an seiner Schule eröffnet und dabei zwei gleichaltrige Schüler und zwei Lehrkräfte getötet. Ein Schulpolizist stellte den Schützen. Auch dem Jugendlichen steht unter anderem lebenslange Haft in Aussicht, der Vorwurf lautet vierfacher Mord. Sein Prozess läuft noch.

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