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- „Einseitige Berücksichtigung der Interessen von Dr. Habeck“: So hat die Staatsanwaltschaft Dresden die Pressefreiheit verletzt

© imago/Chris Emil Janssen
Tagesspiegel Plus Exklusiv
In den Ermittlungen wegen Verleumdung gegen den Grünen-Politiker wurden Recherche-Anfragen des Tagesspiegels gegenüber dessen Verteidigung offengelegt – zu Unrecht, wie ein Gericht jetzt feststellt.
Die unabgesprochene Weiterleitung einer an die Staatsanwaltschaft Dresden gerichteten E-Mail mit Recherche-Anfragen an die Verteidigung von Ex-Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) stellt einen nicht gerechtfertigten Eingriff in die Pressefreiheit dar. Das hat das Verwaltungsgericht Dresden nach einer Klage des Tagesspiegels entschieden.
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vor 2 Tage
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