Bundespolitik: Wadephul: Deutschland wird sich nicht am Iran-Krieg beteiligen

vor 2 Tage 6

Für unseren Liveblog verwenden wir neben eigenen Recherchen Material der Nachrichtenagenturen dpa, Reuters, epd, KNA und Bloomberg.

Wichtige Updates

Wirtschaftsministerin Reiche erwartet keine Gasknappheit

Merz: Vorgehen der USA und Israels „nicht ohne Risiko“

Merz verurteilt Iran, aber nicht Israel und die USA

SPD macht Mieterschutz zur Bedingung für neues Heizungsgesetz 

Bundestag beschließt verschärfte Asylregeln

Nadja Lissok

Wadephul: Deutschland wird sich nicht am Krieg gegen Iran beteiligen

Deutschland wird sich nach Angaben von Außenminister Johann Wadephul (CDU) nicht an militärischen Aktionen gegen Iran beteiligen. Im Gegensatz zu Großbritannien, das den USA die Nutzung britischer Stützpunkte in der Region für die Zerstörung iranischer Raketen und Raketen-Abschussrampen erlaubt, habe Deutschland solche Basen dort nicht. „Wir haben auch keine entsprechenden militärischen Mittel“, sagte Wadephul im Deutschlandfunk. „Und die Bundesrepublik hat definitiv nicht die Absicht, sich irgendwie zu beteiligen.“

Möglich sei allerdings, dass „unsere Bundeswehrsoldaten, wenn sie angegriffen werden würden, sich defensiv verteidigen würden“, führte er weiter aus. „Weitere Maßnahmen darüber hinaus wird es aus bundesdeutscher Sicht nicht geben.“ Bundeswehr-Einheiten sind derzeit in Jordanien und im Irak stationiert.

Der Außenminister sagte auf Nachfrage zum Angriff Israels und der USA, dass Iran „eine erhebliche Gefahr, nicht nur für Israel, für die Region dort, sondern auch für Deutschland und Europa“ sei. Von Iran würden „Cyberangriffe Richtung Deutschland ausgehen“. Das Land unterstütze zudem Russlands Krieg gegen die Ukraine. „Das kann ich doch nicht unberücksichtigt lassen“, sagte Wadephul.

In der ARD-Sendung „Caren Miosga“ schloss der Außenminister bereits am Sonntagabend mögliche militärische Evakuierungen von gestrandeten deutschen Urlaubern in der Region aus. „Das werden wir nicht machen können, denn die Lufträume sind insgesamt geschlossen“, sagte er auch der Bild. Stattdessen setze die Bundesregierung auf Informationsangebote und konsularische Unterstützung.

Christoph Heinlein

Wirtschaftsministerin Reiche erwartet keine Gasknappheit

Trotz der angespannten Lage im Nahen Osten erwartet die Bundesregierung keine Gasknappheit in Deutschland. „Was wir beobachten werden, ist die Preisentwicklung, aber tatsächlich keine Knappheiten“, sagte Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) in der ARD-Sendung „Bericht aus Berlin“. Zwar sei mit steigenden Energiepreisen zu rechnen, Versorgungsengpässe gebe es jedoch nicht. Deutschland erhalte aus der Region „keine signifikanten Mengen an LNG“, betonte Reiche. Rund 90 Prozent der Gasversorgung bestünden aus Pipeline-Gas, etwa aus Norwegen, Belgien oder den Niederlanden, lediglich rund zehn Prozent aus Flüssiggas. Dieses stamme „zu überwiegendem Teil aus den USA, aber auch aus anderen Ländern wie Kanada oder Angola“.

Auch beim Öl sieht die Ministerin Deutschland breit aufgestellt. Die größten Lieferanten seien Kasachstan, Norwegen und die USA, deren Anteil zuletzt gestiegen sei. „Wir haben also unsere Ölquellen diversifiziert“, sagte Reiche. Es könne zwar zu Preissteigerungen kommen, „da jetzt zu spekulieren, wäre allerdings zu früh“. Wie stark sich die Lage auf die Preise auswirke, hänge von der Dauer des Konflikts ab.

Julia Bergmann

Merz: Vorgehen der USA und Israels „nicht ohne Risiko“

Bundeskanzler Friedrich Merz hat auf Risiken der Angriffe Israels und der USA gegen Iran hingewiesen. „Die Militärschläge sollen das zerstörerische Spiel eines geschwächten Regimes beenden“, sagte der CDU-Politiker in Berlin. „Das ist nicht ohne Risiko.“ Man wisse nicht, „in welche Eskalation die harten iranischen Gegenschläge die Region noch ziehen werden“. Und man wisse nicht, „ob der Plan aufgeht, durch Militärschläge von außen einen politischen Wandel von innen heraus zu ermöglichen“. In einer ersten Reaktion am Samstag hatte Merz in Bezug auf die israelischen und US-amerikanischen Angreifer zunächst keinerlei kritische Bemerkung geäußert.

„Die innere Dynamik in Iran ist nur schwer zu durchschauen“, sagte Merz am Sonntag weiter. Der Vergleich mit den westlichen Interventionen in Afghanistan, im Irak und in Libyen trage nur zum Teil. „Aber er zeigt doch, wie real die Risiken mittelfristig sind. Ihre Folgen hätten auch wir in Europa und in Deutschland zu tragen.“ Merz äußerte sich nach einer Sitzung des Nationalen Sicherheitsrats im Kanzleramt.

Hinsichtlich der völkerrechtlichen Einordnung der Militärschläge äußerte er sich zurückhaltend. Es sei jetzt „nicht der Moment, unsere Partner und Verbündeten zu belehren“, sagte der CDU-Politiker. „Bei allen Zweifeln teilen wir viele ihrer Ziele, ohne selbst imstande zu sein, sie auch tatsächlich zu erreichen.“ Man habe innerhalb der Bundesregierung ausführlich über „die völkerrechtliche Einordnung dessen, was da gegenwärtig geschieht“, diskutiert. „Wir sehen das Dilemma, dass mit völkerrechtlichen Maßnahmen und Schritten, die wir ja in den letzten Jahrzehnten immer wieder auch versucht haben, gegen ein Regime, das atomar aufrüstet und das eigene Volk brutal unterdrückt, offensichtlich nichts zu bewirken ist.“ 

Appelle aus Europa, die Verurteilung iranischer Rechtsbrüche und selbst umfangreiche Sanktionspakete hätten über Jahre und Jahrzehnte wenig ausgerichtet. Man könne aber völkerrechtlich zumindest so viel sagen: „Es ist ein laufender, seit Jahrzehnten andauernder Konflikt, den Israel und die Vereinigten Staaten von Amerika jetzt durch militärische Schläge beenden wollen, und zwar sowohl im Hinblick auf den Terror, der die ganze Region erfasst, als auch im Hinblick auf die Entwicklung von nuklear bestückbaren Raketen.“ Es gebe keinen idealen Zeitpunkt, zu dem man so etwas unternehmen könne, „aber es kann einen Zeitpunkt geben, zu dem es zu spät ist“.

Mit Blick auf die gegenwärtige Führung Irans betonte der Kanzler: „Das Mullah-Regime ist ein Terrorregime, das verantwortlich ist für die Jahrzehnte währende Unterdrückung des iranischen Volkes." Die Bundesregierung teile „die Erleichterung vieler Iranerinnen und Iraner, dass dieses Mullah-Regime jetzt an sein Ende kommt“. Mit den Vereinigten Staaten und Israel teile man das Interesse daran, dass „der Terror dieses Regimes aufhört und die gefährliche nukleare und ballistische Aufrüstung gestoppt wird“. 

Philipp Saul

Merz verurteilt Iran, aber nicht Israel und die USA

Angesichts der Eskalation im Nahen Osten wählt Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) klare Worte in Richtung Iran, hält sich in Bezug auf die israelischen und US-amerikanischen Angreifer aber deutlich zurück. In einer Erklärung verurteilte Merz das Verhalten der iranischen Führung in der Region und im eigenen Land. „Die Bundesregierung ruft Iran nachdrücklich dazu auf, sofort die militärischen Schläge gegen Israel und unsere anderen Partner in der Region einzustellen“, erklärte Merz. „Iran muss auch andere destabilisierende Aktivitäten in der Region und darüber hinaus unterlassen.“ Die Führung in Teheran müsse außerdem die Gewalt gegen die eigene Bevölkerung beenden.

Israel und die USA hatten mit breit angelegten Militärschlägen einen neuen Krieg gegen Iran gestartet. Merz kritisierte das in seiner Erklärung nicht, sondern betonte lediglich, dass Deutschland daran nicht beteiligt gewesen sei. Die Islamische Republik reagierte auf die Schläge mit Gegenangriffen auf Israel und US-Militärstützpunkte in mehreren Golfstaaten.

Merz sagte, die Bundesregierung spreche sich dafür aus, Bemühungen um eine Verhandlungslösung mit Iran wieder aufzunehmen. Das sei auch ein Beitrag, um Risiken für die regionale Stabilität zu vermindern. Die USA hätten über Wochen eine solche Lösung gesucht. Die iranische Seite habe jedoch keiner umfassenden, verlässlichen und überprüfbaren Vereinbarung zur Beendigung des militärischen Nuklearprogramms zugestimmt.

Die aktuellen Nachrichten zu den Angriffen gegen Iran können Sie hier im Liveblog verfolgen:

Nadja Lissok

SPD macht Mieterschutz zur Bedingung für neues Heizungsgesetz 

Die SPD möchte Mieter vor hohen Heizungskosten schützen. „Mit mir wird es kein Gesetz geben, das Mieterinnen und Mieter auf den Kosten sitzen lässt. Der Mieterschutz ist für mich zentral“, erklärte SPD-Fraktionschef Matthias Miersch dem Magazin Stern in Bezug auf das geplante neue Heizungsgesetz. 

Miersch machte klar: „Die Förderung für klimafreundliche Heizungen muss verlässlich bleiben, damit der Austausch zu klimafreundlichen Heizungen weiter angereizt wird.“ Er erinnerte daran, dass es beim CO₂-Preis bereits eine klare soziale Lenkung gebe, sodass Vermieter steigende Kosten nicht einfach an Mieter durchreichen könnten. „Daran werden wir uns in den parlamentarischen Beratungen zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz orientieren“, kündigte der SPD-Fraktionschef an. 

Seit Anfang 2023 müssen Vermieter in Deutschland einen Teil der CO₂-Kosten beim Heizen mit fossilen Brennstoffen mittragen. Nach einem Stufenmodell werden die Kosten zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt. Je schlechter die Energieeffizienz des Gebäudes, desto höher der Anteil des Vermieters. 

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) wies die Kritik am geplanten verstärkten Einsatz von Biogas zurück. Größere Mengen davon könnten aus der Ukraine importiert werden. Die Grünen sehen die schwarz-rote Koalition dagegen auf einem Irrweg. Biogas sei schon heute teurer als Erdgas, weil kaum verfügbar, sagte die Grünen-Vorsitzende Franziska Brantner. „Und es wird ja nicht günstiger werden“, fügte sie hinzu.

Nach den Reformplänen von Union und SPD sollen Immobilienbesitzer weiterhin Öl- und Gasheizungen in ihre Wohnhäuser einbauen dürfen. Die pauschale Pflicht entfällt, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Allerdings müssen nun neue Gas- und Ölheizungen ab Januar 2029 mit einem wachsenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe wie Biogas betrieben werden.

Nadja Lissok

Bundestag beschließt verschärfte Asylregeln

Der Bundestag hat Asyl-Verschärfungen und gleichzeitig Erleichterungen beim Arbeitsmarkt-Zugang für Asylbewerber beschlossen. Zum Großteil setzt die schwarz-rote Koalition damit eine auf EU-Ebene bereits 2024 beschlossene Reform in deutsches Recht um.

Kernpunkte der Reform sind:

  • Die Verpflichtung zur Identitätskontrolle bei Ankommenden 
  • Asylverfahren an den EU-Außengrenzen für Asylbewerber aus Herkunftsstaaten mit niedriger Anerkennungsquote
  • Verkürzte Verfahren für Schutzsuchende, die bereits in einem anderen Mitgliedstaat einen Asylantrag gestellt haben 
  • Sogenannte Sekundärmigrationszentren mit Aufenthaltspflicht, in denen Menschen untergebracht werden, die Deutschland verlassen sollen, weil ein anderes EU-Land zuständig wäre
  • Asylbewerber, die in Aufnahmeeinrichtungen leben, dürfen bereits nach drei Monaten in Deutschland arbeiten 

Die Opposition hat gegen die Reform gestimmt. Die AfD kritisierte die Verschärfungen als unzureichend. „Was Sie hier vorlegen, ist eine Mogelpackung“, erklärte der Abgeordnete Maximilian Krah. Der Grüne Lukas Benner sprach hingegen von der „größten Asylrechtsverschärfung seit 1993“. Europäische Regeln müssten zwar umgesetzt werden, die Koalition habe ihren Ermessensspielraum dabei aber mit übermäßiger Härte genutzt. Clara Bünger von der Linksfraktion erklärte, die Reform bringe „mehr Chaos, Leid, Rechtlosigkeit“ statt wie von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) versprochen mehr Ordnung. Die europäische Migrationspolitik sei über Jahre dysfunktional gewesen, sagte Dobrindt, der die Reform als wichtigen Fortschritt lobte. 

Die Zahl der Menschen, die in Deutschland erstmalig Asyl beantragen, sinkt seit Herbst 2023. Wurden 2024 noch knapp 230 000 Asylerstanträge gestellt, so ging diese Zahl im vergangenen Jahr auf rund 113 000 Erstanträge zurück. 

Tobias Bug

Neue Durchsuchungen bei AfD-Politiker Maximilian Krah

Im Ermittlungsverfahren gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten Maximilian Krah wegen Bestechlichkeit und Geldwäsche haben die Ermittler weitere Durchsuchungen durchgeführt. Diese richteten sich nicht direkt gegen den Politiker, sondern gegen Dritte, wie die Generalstaatsanwaltschaft Dresden mitteilte.

Gegen wen konkret sich die Maßnahmen richteten, sagte ein Sprecher auf Anfrage nicht. Es werde angenommen, dass potenzielle Beweismittel zu finden seien. Weitere Details wurden nicht genannt.

Der Bundestag hatte die Ermittlungsmaßnahmen am Donnerstag genehmigt, indem er die Immunität Krahs aufgehoben hatte. Ein neues Ermittlungsverfahren mit neuen Tatvorwürfen gegen den Abgeordneten ist damit nicht verbunden, wie die Generalstaatsanwaltschaft betonte. Es gelte weiterhin die Unschuldsvermutung.

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hatte im vergangenen Mai ein Ermittlungsverfahren wegen Bestechlichkeit und Geldwäsche im Zusammenhang mit chinesischen Zahlungen gegen Krah eröffnet. Die Tatvorwürfe beziehen sich den Angaben zufolge auf seine frühere Mandatstätigkeit als Europaabgeordneter. Krah hatte die Vorwürfe zurückgewiesen.

Nadja Lissok

Bundestag stärkt Rechte leiblicher Väter

Leibliche Väter können künftig einfacher die rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes für ihr Kind anfechten. Der Bundestag hat am Abend ein entsprechendes Gesetz verabschiedet, mit dem ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt wird. Die Karlsruher Richter hatten ein effektives Verfahren eingefordert, damit leibliche Väter, die mit der Mutter des von ihnen gezeugten Kindes nicht verheiratet sind, ihre rechtliche Vaterschaft geltend machen können. Bisher war das nicht möglich, wenn zwischen dem Kind und dem gesetzlichen Vater eine „sozial-familiäre Beziehung“ bestand, der Mann also Verantwortung für das Kind trug, ohne dessen biologischer Vater zu sein.

Mit der Reform kann der leibliche Vater nun die Vaterschaft anfechten, wenn er eine enge Beziehung zu seinem Kind hat oder wenn eine frühere Beziehung zum Kind ohne sein Verschulden abgebrochen wurde. Erweitert wird außerdem das Mitspracherecht des betroffenen Kindes: Ist es mindestens 14 Jahre alt, kann es verhindern, dass ihm die Mutter anstatt des leiblichen Vaters einen anderen Mann als rechtlichen Vater aufzwingt.

Nadja Lissok

Bundeswehr darf künftig Drohnen direkt abschießen oder abfangen

Im Oktober vergangenen Jahres fielen wegen Drohnensichtungen am Münchner Flughafen zahlreiche Flüge aus, Hunderte Menschen mussten die Nacht auf Feldbetten verbringen. Auch an anderen Orten in der Republik gab es solche Vorfälle. Die Piloten konnten selten ermittelt werden, es wird aber vermutet, dass in vielen Fällen Russland hinter den Flügen steckte. Nun bekommt die Bundeswehr ​mehr Kompetenzen bei der Abwehr von Drohnen. Eine entsprechende Änderung des Luftsicherheitsgesetzes auf Antrag des Innenministeriums hat der Bundestag beschlossen.

In Deutschland sind zunächst die Polizeikräfte der Länder für die Drohnenbekämpfung zuständig. Meist fehlen ihnen dazu aber die Möglichkeiten. Deshalb ​waren bereits ​die Kompetenzen der Bundespolizei ausgeweitet worden. Kernpunkt der ​jetzigen Reform ist, dass die Streitkräfte im Rahmen der Amtshilfe künftig auch direkt gegen Drohnen vorgehen dürfen. Bisher war der Einsatz etwa mit Störsendern oder ‌auch Waffen eng begrenzt. 

Um besonders schwere Unglücksfälle oder Anschläge zu verhindern, darf die Truppe ‌nun Drohnen gezielt zum ‌Absturz bringen oder abfangen. Zudem wurden Entscheidungswege innerhalb der Regierung ​verkürzt: Das Verteidigungsministerium kann Einsätze nun in Eigenregie anordnen, um auf akute Bedrohungen kurzfristig ​zu reagieren.

Neben der Drohnenabwehr verschärft das Gesetz die ‌Strafen für Störungen an Verkehrsflughäfen. Wenn Drohnen in deren Lufträume gesteuert werden, wird dies künftig als Straftat geahndet. Bisher galt ein solches Verhalten lediglich als Ordnungswidrigkeit.  

Bundestag hebt Immunität von AfD-Politiker Maximilian Krah auf

Der Bundestag hat die Immunität des AfD-Bundestagsabgeordneten Maximilian Krah aufgehoben. Am Nachmittag unterbrach Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow (Linke) die Tagesordnung, um über die Beschlussempfehlung abzustimmen. Anschließend votierten die Fraktionen von AfD, CDU/CSU, Grünen, SPD und Linken ohne Aussprache einstimmig für die Aufhebung der Immunität des 49-Jährigen. Damit genehmigte das Parlament den Vollzug gerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse gegen Krah.

Es ist nicht das erste Mal in dieser Legislaturperiode, dass der Bundestag die Immunität des AfD-Politikers aufgehoben hat. Im vergangenen September war das schon einmal geschehen. Anschließend hatten Ermittler Krahs Büroräume im Bundestag und seine Wohn- und Geschäftsräume in Dresden, Limbach-Oberfrohna und Brüssel durchsucht. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden ermittelt seit Mai vergangenen Jahres wegen der Tatvorwürfe der Bestechlichkeit als Mandatsträger und der Geldwäsche im Zusammenhang mit Zahlungen aus China gegen Krah. Die Vorwürfe beziehen sich auf seine frühere Tätigkeit als Europaabgeordneter.

Der AfD-Politiker teilte der Süddeutschen Zeitung auf Anfrage mit, von der Aufhebung seiner Immunität wisse er zwar, den Vorwurf kenne er aber nicht. Auf dem Kurznachrichtendienst X schreibt er: "Vermutlich erneut ein konstruierter Vorwurf, um mir politisch zu schaden. Diese Staatsanwaltschaft ist eine Schande!" Worum es bei der erneuten Aufhebung seiner Immunität geht, ist noch unklar.

Juri Auel

Digitalminister plant bundesweite Bürger-App 

Digitalminister Karsten Wildberger plant eine bundesweite Bürger-App für staatliche Dienstleistungen. Wie das Handelsblatt meldete, sprach der CDU-Politiker darüber bei einer Veranstaltung der Zeitung in Berlin. Über das zentrale Serviceportal könnten künftig Anträge gestellt oder Termine gebucht werden. Details wolle der Minister aber erst im Juni oder Juli vorstellen. „Das wird krass“, zitiert die Zeitung den CDU-Politiker mit Blick auf das kommende Jahr.

Wildberger hatte schon vor Monaten angekündigt, einen „App Store für die Verwaltung“ einzurichten, mit einer Basis-App, die auch Bürgerinnen und Bürger nutzen könnten. Jetzt schreibt das Handelsblatt die neue App solle zusammen mit der sogenannten Wallet, der digitalen Brieftasche, das Verhältnis zwischen Bürger und Staat grundlegend verändern. In dieser elektronischen Brieftasche sollen künftig Personalausweis, Führerschein oder Altersnachweise sicher auf dem Smartphone gespeichert werden können.

Die Nutzung bleibe freiwillig. „Es geht nicht darum, dass der Staat alles weiß, sondern dass jeder selbst entscheiden kann, wie er die digitalen Dienste nutzt“, sagte Wildberger laut Handelsblatt

Newsdesk

Von Robert Roßmann

Newsdesk

Bund der Steuerzahler kritisiert Kosten der Sanierung von Schloss Bellevue 

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) kritisiert die hohen Kosten für die Sanierung des Amtssitzes von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. BdSt-Präsident Reiner Holznagel sagte der Süddeutschen Zeitung, die Arbeiten am Schloss Bellevue würden demnächst beginnen – „und das mit einer Start-Kalkulation von bereits mehr als 600 Millionen Euro plus Risikopuffer von 260 Millionen Euro“. Aus einschlägiger Erfahrung sei es fraglich, ob dies „das Ende der Fahnenstange“ sein werde. „Wenn man dann noch die Baukosten von 205 Millionen Euro für den neuen Interimsbau – ein Bundespräsidialamt 2.0 – dazurechnet, kommen wir schnell auf eine Milliarde Euro.“ 

Bei diesem Milliarden-Betrag falle „einem gleich ein weiteres Prestigeprojekt ein – der Erweiterungsbau für das Kanzleramt“. Im Bundeshaushalt stiegen die Defizite, doch für den Bundesbau sei reichlich Geld da. „Sparsamkeit sieht anders aus!“

Am Mittwoch waren die Kosten für die Sanierung von Schloss Bellevue bekannt geworden. Die Sanierung soll acht Jahre dauern und im Sommer beginnen. Bundespräsident Steinmeier wird dann in einen Büroneubau nahe dem Berliner Hauptbahnhof umziehen. In diesem Ausweichquartier wird auch der nächste Bundespräsident oder die nächste Bundespräsidentin residieren müssen, bis die Sanierung von Schloss Bellevue abgeschlossen ist. 

Julia Daniel

Nächste Bundespräsidenten-Wahl am 30. Januar 2027

Der nächste Bundespräsident wird am 30. Januar kommenden Jahres gewählt. Für diesen Tag will Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) die Bundesversammlung einberufen, um einen Nachfolger für Frank-Walter Steinmeier zu bestimmen. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur aus Parlamentskreisen, auch der Spiegel berichtete vergangene Woche.

Steinmeier darf nach zwei Amtszeiten nicht mehr antreten und scheidet am 18. März 2027 aus dem Amt. Seine Nachfolgerin oder sein Nachfolger muss nach Artikel 54 des Grundgesetzes spätestens 30 Tage vor dem Ablauf der Amtszeit durch die Bundesversammlung gewählt werden. Das Gremium setzt sich zusammen aus den 630 Abgeordneten des Bundestags sowie einer gleich großen Zahl von Vertreterinnen und Vertretern, die die Landtage der 16 Bundesländer wählen. Dies sind in der Regel Landtagsabgeordnete und Mitglieder der Landesregierungen. Die Länder entsenden aber immer wieder auch Prominente wie Schauspieler, Sänger oder Sportler in die Bundesversammlung.

Steinmeier ist der zwölfte Bundespräsident. Eine Frau wurde noch nie an die Staatsspitze gewählt. Dies könnte sich jetzt ändern, da aus fast allen Parteien der Ruf kommt, dass das nächste Staatsoberhaupt eine Frau werden soll. Gehandelt werden Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) und Bayerns Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU). Möglich wäre aber auch, dass das Amt von jemandem ohne politische Karriere übernommen wird. Zum Beispiel könnte sich auch Bestseller-Autorin Juli Zeh vorstellen, das Amt zu übernehmen, wie sie in einem Interview mit der Zeit sagte.

SPD und CDU planen einen gemeinsamen Vorschlag für die Wahl des oder der nächsten Bundestagspräsidentin, wie Berlin-Korrespondent Georg Ismar schreibt:

Julia Daniel

20 Straftäter nach Afghanistan abgeschoben 

Deutschland hat Menschen per Charterflug nach Afghanistan abgeschoben. Es seien zwanzig afghanische Straftäter mit einem Charterflug von Leipzig nach Kabul gebracht worden, teilte das Bundesinnenministerium mit.

Nach Angaben des Ministeriums war es der erste Charterflug, der ohne die Unterstützung anderer Staaten auf Grundlage einer direkten Vereinbarung zustande kam. Bei vorigen Flügen hatte Katar vermittelt. Mitarbeiter des Ministeriums haben nun eine Vereinbarung mit den islamistischen Taliban gefunden. Die Kontakte zu den Taliban sind umstritten, denn offiziell unterhält die Bundesregierung keine diplomatischen Beziehungen zu den Islamisten, die seit August 2021 wieder in Afghanistan an der Macht sind. Wegen ihrer Missachtung von Menschen- und vor allem Frauenrechten sind sie international isoliert.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte: „Unsere Vereinbarung schafft eine verlässliche Grundlage für direkte und dauerhafte Abschiebungen nach Afghanistan.“ Abgeschoben wurden demnach ausreisepflichtige Männer, die in Deutschland straffällig geworden waren, unter anderem wegen Sexualdelikten, Körperverletzung und Drogendelikten.

Julia Bergmann

Haushaltsausschuss billigt Kamikazedrohnen für Bundeswehr

Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat dem Kauf von Kamikazedrohnen für die Bundeswehr zugestimmt. Die Haushaltspolitiker billigten dazu Pläne aus dem Verteidigungsministerium, das Waffensysteme der deutschen Hersteller Helsing und Stark Defence im Umfang von zunächst rund 540 Millionen Euro bestellen will, wie die Deutsche Presse-Agentur in Berlin erfuhr. Zugleich deckelte der Haushaltsausschuss Käufe auf jeweils eine Milliarde Euro und erlegte dem Ministerium Berichtspflichten auf. Dazu wurde ein sogenannter Maßgabebeschluss gefasst. Der fordert auch eine erneute parlamentarische Billigung als Voraussetzung dafür, weitere Stückzahlen aus den Verträgen abrufen zu können.

Verteidigungsminister Boris Pistorius sprach mit Blick auf die Kamikazedrohnen von einem „wichtigen Schritt“. Die Bundeswehr lerne dabei auch von den Erfahrungen der Ukrainer und profitiere von Rüstungskooperationen. Zugleich sagte er nach einer Sitzung des Verteidigungsausschusses: „So sehr es stimmt, dass Drohnen den gegenwärtigen Krieg, den Russland gegen die Ukraine führt, dominieren, so richtig ist es auch, dass keiner weiß, ob das auch in fünf Jahren noch der Fall wäre.“

Die unbemannten und mit Gefechtsköpfen versehenen Flugsysteme - fachlich: „Loitering Munition“ - sind im Ukraine-Krieg inzwischen zentral für einen großen Teil der Wirkungstreffer. Die Bundeswehr, die beim Einsatz von Drohnen als Waffe aufgrund früherer politischer Entscheidungen lange abgehängt schien, will mit den Waffen ein neues Kapitel auf dem Gefechtsfeld aufschlagen. Als erster Verband soll die „Brigade Litauen“ an der Ostflanke der Nato die neuen Waffensysteme bekommen.

Insgesamt sollten nach Plänen des Ministeriums in den kommenden Jahren bis zu 4,4 Milliarden Euro für Kamikazedrohnen ausgegeben werden. In der ersten Tranche werden nun jeweils mehrere Tausend Stück bestellt. Insgesamt steht die Beschaffung einer fünfstelligen Zahl von Kamikazedrohnen an. Als dritter möglicher Anbieter dafür steht der Rüstungskonzern Rheinmetall in den Startlöchern.

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