Die Bundesanwaltschaft hatte lebenslange Haft gefordert. Wie von der Anklage gefordert, wandte das Gericht das allgemeine Strafrecht an. Der Verteidiger des Mannes hatte hingegen auf eine Jugendstrafe von sieben Jahren plädiert.
Der Syrer war laut Urteil am 21. Februar 2025 aus Leipzig nach Berlin gereist, um im Namen des sogenannten Islamischen Staats (IS) einen Angriff auf einen Menschen zu begehen. Gezielt habe er sich das Holocaustmahnmal unweit des Brandenburger Tors ausgesucht und sich dem IS über eine Messengerkommunikation als Mitglied angedient, so die Bundesanwaltschaft in ihrem Plädoyer. Im Stelenfeld habe er einem inzwischen 31-Jährigen in Tötungsabsicht einen langen Schnitt an der Kehle versetzt.
Der Angeklagte hatte vor Gericht zugegeben, »einen Menschen gegriffen« und ihm einen großen Schnitt versetzt zu haben. »Schon eine Sekunde nach der Tat bereute ich«, sagte er weiter. Die Fahrt nach Berlin sei auf Druck eines Chat-Partners erfolgt, mit dem er bei seinem Konsum von IS-Videos in Kontakt gekommen sei. Er bitte um Vergebung.

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