Sexualstraftäter Jeffrey Epstein: Nicht alle Epstein-Ermittlungsakten werden zeitgleich veröffentlicht
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Am heutigen Freitag endet die Frist für die Veröffentlichung der Epstein-Unterlagen. Doch laut dem US-Justizministerium wird zunächst nur ein Teil zugänglich gemacht.
19. Dezember 2025, 15:19 Uhr
Quelle: DIE ZEIT,
dpa,
mga
Artikelzusammenfassung
Im Fall des verstorbenen Sexualstraftäters Jeffrey Epstein werden nicht alle Ermittlungsakten zeitgleich veröffentlicht. Die Frist für die Veröffentlichung endet heute, jedoch werden zunächst nur Teile zugänglich gemacht, so der stellvertretende US-Justizminister Todd Blanche. Mehrere Hunderttausend Dokumente sollen im Laufe des Tages freigegeben werden, mit weiteren in den kommenden Wochen. Der Schutz der Opfer ist laut Blanche der Grund für die gestaffelte Veröffentlichung, um deren Identität zu wahren. Die Situation bleibt dynamisch, da weitere Informationen folgen werden.
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Im Fall des verstorbenen Sexualstraftäters Jeffrey Epstein werden nicht alle Ermittlungsakten zeitgleich veröffentlicht. Zwar endet am heutigen Freitag die Frist für die Veröffentlichung der Unterlagen, allerdings werde zunächst nur ein Teil zugänglich gemacht, teilte der stellvertretende US-Justizminister Todd Blanche mit. Noch im Laufe des Tages würden mehrere Hunderttausend Dokumente freigegeben, sagte Blanche dem Sender Fox News; "und in den nächsten Wochen werden es voraussichtlich noch einmal mehrere Hunderttausend mehr sein."
Blanche zufolge ist der Schutz der Opfer der Grund für das Vorgehen. Jedes einzelne Dokument müsse so gestaltet sein, dass die Identität der Opfer geschützt werde.